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   OLG Hamm, 17.09.1987 - 4 Ss OWi 1114/87   

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https://dejure.org/1987,5455
OLG Hamm, 17.09.1987 - 4 Ss OWi 1114/87 (https://dejure.org/1987,5455)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.09.1987 - 4 Ss OWi 1114/87 (https://dejure.org/1987,5455)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. September 1987 - 4 Ss OWi 1114/87 (https://dejure.org/1987,5455)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Blutalkoholgehalt von 0, 8 o/oo und mehr; Kfz im öffentlichen Straßenverkehr; Ausschluß der Gefährlichkeit; Verhängung eines Fahrverbots; Verhinderung der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG §§ 24a, 25

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Zweibrücken, 29.06.2021 - 1 OWi 2 SsBs 40/21

    Führen eines E-Scooters unter der Wirkung des berauschenden Mittels Kokain

    So beziehen sich die Fälle, in denen die Rechtsprechung die Widerlegung der tatbestandlichen Indizwirkung angenommen hat, vornehmlich auf Fälle in denen die Dauerhaftigkeit der Gefahrenlage oder die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts im konkreten Fall deutlich reduziert war (vgl. für Fälle einer nur kurzen Fahrstrecke von wenigen Metern OLG Celle, Beschluss vom 03. Januar 1990 - 1 Ss (OWi) 303/89, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Januar 2005 - 2 ObOWi 757/04, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 17. September 1987 - 4 Ss OWi 1114/87, juris; OLG Köln, Beschluss vom 26. August 1993 - Ss 193/93 (B) -, juris; zusätzlich zur Nachtzeit: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. März 1987 - 5 Ss (OWi) 81/87 - 64/87 I, juris (jeweils Orientierungssatz)).
  • OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93

    Amtsgericht; Erhöhung; Geldbuße; Verzicht; Fahrverbot; Vielfahrer; Überschreitung

    Nur bei solchen Fehlern, insbesondere wenn das Tatgericht den ihm eingeräumten Ermessensspielraum bei der Rechtsfolgenentscheidung überschreitet, ist seine Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren angreifbar (vgl. BGHSt 17, 36, 37 f; OLG Düsseldorf, VRS 73, 142, 143; OLG Hamm, VRS 74, 136 f).
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